Ausschreibungspflicht für Solar-Anlagen bedroht Bürgerenergie

Greenpeace Energy Pressemitteilung vom 16.01.2015

Hamburg, 16. Januar 2015 – Als Schlag gegen kleine Anlagenbetreiber und Energieanbieter bewertet Greenpeace Energy das heute bekannt gewordene Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Bundesregierung will Förderungen für diese Solar-Anlagen nur noch über Ausschreibungen ermitteln und vergeben. Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Verordnungsentwurf hervor, der noch im Januar vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.


„Wir lehnen Ausschreibungen ab, denn sie eignen sich grundsätzlich nicht, um die erneuerbaren Energien kostengünstig und mit breiter Beteiligung ausbauen. Das zeigen Erfahrungen in Frankreich oder den Niederlanden, wo die Kosten anders als erhofft nicht sanken und Ausbauziele am Ende nicht erreicht wurden“, sagt Marcel Keiffenheim. Er ist Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy und Ausschreibungs-Experte beim Bündnis Bürgerenergie (BBEn). Das Bündnis setzt sich für eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung an der Energiewende ein.


Falls das Kabinett die Ausschreibungen in der vorgelegten Form beschließen sollte, fordern Greenpeace Energy und das Bündnis Bürgerenergie zumindest ein transparentes Monitoring: „Es muss nachprüfbar sein, ob und in welchem Umfang sich Akteure der Bürgerenergie trotz der schlechten Rahmenbedingungen an Ausschreibungen beteiligen konnten“, so Keiffenheim. Falls, wie befürchtet, die Bürgerenergie nicht zum Zug kommt, solle das Verfahren dann so schnell wie möglich korrigiert werden.


„Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät“, so Keiffenheim. Denn viele lokale Bürgergesellschaften und kleinere Genossenschaften – die in der Vergangenheit das Gros der Investitionen in erneuerbare Energien hierzulande geleistet haben – können künftig die finanziellen Risiken und Kosten nicht aufbringen, um sich an teuren und aufwändigen Ausschreibungsprozessen zu beteiligen. Seitens der Bürgerenergie vorgeschlagene Verbesserungen des Ausschreibungsdesigns, welche die Nachteile des Verfahrens für kleinere Akteure zumindest abgemildert hätten, wurden in der Kabinettsvorlage nicht berücksichtigt.


Dabei hatten Union und SPD noch im Koalitionsvertrag versprochen, diese Akteure der Energiewende durch die EEG-Reform zu schützen. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung in Sonntagsreden und publikumswirksamen Dokumenten die Akteursvielfalt bei der Energiewende hochhält – und sie dann bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften untergräbt“, so Keiffenheim.


Die Ausschreibung bei Photovoltaik-Freiflächen gilt als „Pilot-Modell“  für weitere Ausschreibungsverfahren. Als nächstes will die Bundesregierung die Vergütungen für neue Windkraftanlagen an Land per Ausschreibung vergeben. Die übrigen erneuerbaren Energien sollen folgen. „Wenn das genau so läuft wie beim aktuellen Entwurf, wäre dies eine Katastrophe für unzählige kleine und mittlere Akteure der Energiewende“, warnt Marcel Keiffenheim. Denn die Planungskosten bei einem Windpark können sich schnell auf sechsstellige Beträge summieren. „Der verantwortliche Minister Sigmar Gabriel bedient  ganz offensichtlich die Geschäftsinteressen großer Konzerne. Die erfolgreichen kleineren Akteure der Energiewende sollen wohl aus dem Markt gedrängt werden“, so der Ausschreibungs-Experte des BBEn.

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