Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung

Das Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU)

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in einem Sondergutachten, welches vor kurzem Bundesumweltminister Röttgen übergeben wurde, die Wege zu einer komplett auf erneuerbaren Energien basierenden Stromversorgung aufgezeigt. 

 

Die Grundaussage, dass eine hunderprozentige Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2050 möglich, sicher und bezahlbar ist wurde mit Hilfe von acht unterschiedlichen Szenarien verdeutlicht und belegt. Unter Annahme zweier Gesamtstromnachfragen (500 und 700 TWh/a) für Deutschland unterschieden die Szenarien eine komplette Selbstversorgung durch erneuerbare Energien, eine Netto-Selbstversorgung bei Austausch mit Dämemark und Norwegen, einen maximalen Nettoimport von 15% der nationalen Stromversorgung aus Dänemark und Norwegen, sowie einen maximalen Nettoimport von 15% der nationalen Stromversorgung aus europäischen und nordafrikanischen Staaten.

 

Verglichen mit dem Energiekonzept der Bundesregierung müssen die verwendeten Daten als konservativ eingestuft werden, da die Regierung sowohl eine niedrigere Gesamtnachfrage (410 – 430 TWh/a) als auch eine höhere Stromimportquote (22 – 31%) den Berechnungen zu Grunde legte. In allen acht Szenarien wurde die Bedingung erfüllt, im Jahre 2050 eine untersuchte Region vollständig mit regenerativen Energien zu versorgen.

 

Handlungsempfehlungen an die Politik

Darüber hinaus formulierte der Sachverständigenrat politische Handlungsempfehlungen für Deutschland und Europa, welche unter anderen beinhaltete, den Ausbau und die Förderung von Energieeffizienz als Brückentechnologie zu nutzen (nicht etwa die Atomkraft), und ein verbindliches Dekarbonisierungsziel zu vereinbaren, da die Stromerzeugung heutzutage für fast 40% der deutschen Treibhausgasemmissionen verantwortlich ist. Außerdem Bestandteil der Empfehlungen sind die Weiterentwicklung der Förderbedingungen für erneuerbare Energien, einhergehend mit einem Um- und Ausbau der Netze zur Gewährung der Versorgungssicherheit, und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Nordseeanreinerstaaten, auch zur Anbindung und Erschließung von Pumpspeicherpotentialen der skandinavischen Länder.

 

Demgegenüber erachtet der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke als nicht vereinbar mit den Flexibilitätsanforderungen für einen Übergang zu einer ganzheitlich regenerativen Energieversorgung.

Datum: 06.02.2011
Kategorien: Atomausstieg, Erneuerbare Energien, Politisches
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